Rotenburg - Bei Kontrollen auf Partys und Veranstaltungen in den vergangenen Wochen haben Jugendamt und Polizei sieben Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt. Es wurde zum Beispiel die Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen, sodass die Jugendlichen branntweinhaltige Getränke konsumieren konnten. In anderen Fällen wurden solche Getränke von einer Thekenkraft oder einer anderen erwachsenen Person unerlaubt abgegeben. Auch gab es Verstöße bei falschen oder nicht komplett ausgefüllten Formularen.
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