Rotenburg - Seit 2012 ist es Pflicht: Wer ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, muss alle fünf Jahre ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Das hat die evangelische Kirche in Rotenburg bei 300 bis 400 Helfern im Jugend- und Kinderbereich vor einen großen Aufwand gestellt. Grund genug für Superintendent Hans-Peter Daub und Kirchenkreisjugendwart Werner Burfeind, einen Flyer mit Informationen zu vorbeugenden Maßnahmen zu entwickeln, die das Kindeswohl schützen sollen. „Das Führungszeugnis allein wird nicht helfen, das Kindeswohl zu stärken“, so Daub zu den Hintergründen. Wichtiger sei es, Informationen und Verhaltensregeln weiterzugeben. „Wer bei uns mitarbeitet, kennt diese Regeln“, ergänzt Burfeind. Bestimmte Kriterien erfordern es, das Führungszeugnis vorzulegen. Die evangelische Kirche hat sich darauf festgelegt, zum Beispiel vor Fahrten mit Übernachtungen die Betreuer danach zu fragen. Generell müssen im Kirchenkreis alle Ehrenamtlichen ab 18 Jahren das Zeugnis einreichen. „Das kann eine abschreckende Wirkung haben, aber man muss schauen, an welcher Stelle das sinnvoll ist“, so Daub weiter. Das Gesamtpaket aus Verhaltensregeln und Schulungen sorge für Sensibilität bei diesem Thema. Der Flyer zu den Verhaltensregeln ist auch im Internet einzusehen.
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